Sie führen in Ihrem Unternehmen Sprengstoffspürhunde und bilden diese aus? #Sicherheitsunternehmen #Sprengstoffspürhunde
In Deutschland gibt es keine rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung und Überprüfung von Sprengstoffspürhunden im privaten Sicherheitsgewerbe.
Sofern Sie einen externen Ausbilder und Prüfer für die Ausbildung Ihrer Sprengstoffspürhunde beauftragen, sollten Sie neben den rein fachlichen Qualitäten seine rechtlichen Genehmigungen prüfen. Lassen Sie sich dessen erforderliche amtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zeigen. Diese richten sich nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Hier ist es erforderlich, dass der Ausbilder und Prüfer die Ausbildung wie folgt ausführen darf: "Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen und Zündmitteln, sowie die Erlaubnis Personen auszubilden die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind" #Qualifikation #Befähigung
Es gibt Ausbilder und Prüfer, die lediglich über eine Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügen, welcher den Umgang und Verkehr mit explosivgefährlichen Stoffen gestattet. #Erlaubnis
Hier gibt es einen ganz elementaren Unterschied!
Explosionsgefährliche Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe und Gemische (Stoffe), die durch eine gewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können. § 3 SprengG #Explosionsgefährlichestoffe
Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstände, die nach der Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 1) als Explosivstoffe für zivile Zwecke betrachtet werden oder diesen in Zusammensetzung und Wirkung ähnlich sind und die in Anlage III genannten Stoffe und Gegenstände. (z.B. Sprengmittel und Treibmittel wie Schwarzpulver, Nitroglycerin, also einheitliche und zusammengesetzte brisante Sprengstoffe)
#Explosivstoffe
Ihr Ausbilder und Prüfer muss daher zwingend über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügen mit dem Zusatz: "Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen und Zündmitteln, sowie die Erlaubnis Personen auszubilden die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind". #Detektion
Die Detektion von Sprengstoffen setzt eine äußerst gewissenhafte Ausbildung voraus und diese können Sie in Ihrem Unternehmen nur umsetzen, wenn Sie auf dieses Qualitätsmerkmal Ihres Ausbilders und Prüfers achten und dieses verlangen! #Qualitätsmerkmal #Ausbilder #Prüfer
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