Hinweis für Unternehmen:
Sie führen in Ihrem Unternehmen Sprengstoffspürhunde und bilden diese aus?
In Deutschland gibt es keine rechtlichen Grundlagen für die Ausbildung und Überprüfung von Sprengstoffspürhunden im privaten Sicherheitsgewerbe. Sofern Sie einen externen Ausbilder und Prüfer für die Ausbildung Ihrer Sprengstoffspürhunde beauftragen, sollten Sie neben den rein fachlichen Qualitäten seine rechtlichen Genehmigungen prüfen. Lassen Sie sich dessen erforderliche amtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse zeigen. Diese richten sich nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes.
Hier ist es erforderlich, dass der Ausbilder und Prüfer die Ausbildung wie folgt ausführen darf: "Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen und Zündmitteln, sowie die Erlaubnis Personen auszubilden die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind"
Es gibt Ausbilder und Prüfer, die lediglich über eine Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügen, welcher den Umgang und Verkehr mit explosivgefährlichen Stoffen gestattet.
Hier gibt es einen ganz elementaren Unterschied!
Explosionsgefährliche Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe und Gemische (Stoffe), die durch eine gewöhnliche thermische, mechanische oder andere Beanspruchung zur Explosion gebracht werden können. § 3 SprengG
Explosivstoffe sind Stoffe und Gegenstände, die nach der Richtlinie 2014/28/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung) (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 1) als Explosivstoffe für zivile Zwecke betrachtet werden oder diesen in Zusammensetzung und Wirkung ähnlich sind und die in Anlage III genannten Stoffe und Gegenstände. (z.B. Sprengmittel und Treibmittel wie Schwarzpulver, Nitroglycerin, also einheitliche und zusammengesetzte brisante Sprengstoffe)
Ihr Prüfer und Ausbilder muss daher zwingend über die Erlaubnis nach § 7 SprengG verfügen mit dem Zusatz: "Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen und Zündmitteln, sowie die Erlaubnis Personen auszubilden die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind".
Die Detektion von Sprengstoffen setzt eine äußerst gewissenhafte Ausbildung voraus und diese können Sie in Ihrem Unternehmen nur umsetzen, wenn Sie auf dieses Qualitätsmerkmal Ihres Ausbilders und Prüfers achten und dieses verlangen!
- Befähigungsschein nach § 20 Sprengstoffgesetz (Zusatz: Für die Ausbildung von Sprengstoffspürhunden und Personen, die mit der Detektion von Explosivstoffen tätig sind)
- Erlaubnisschein nach § 7 Sprengstoffgesetz (Zusatz: Umgang und Verkehr mit Explosivstoffen und Zündmitteln, sowie die Erlaubnis Personen auszubilden die im Bereich der Detektion von Explosivstoffen tätig sind)
Vorträge und Schulungen:
Fachvorträge über Sprengstoffdetektion und den Einsatz von Sprengstoffspürhunden.
Workshops zur Einführung in die Grundlagen der Diensthundeausbildung und Schutzhundeausbildung.
Schulungen über aktuelle Techniken und Methoden in der Sprengstoffdetektion und der Schutzhundeausbildung.
Beratung:
Expertenberatung für Behörden und Unternehmen zur Einrichtung und Optimierung von Diensthundeeinheiten.
Beratung für Privatleute auf dem Weg zum Diensthundführer: Schutzhund/Sprengstoff
Gutachten:
Erstellung von Expertengutachten im Bereich Sprengstoffdetektion und Diensthundeeinsatz.
Gutachten zur Effizienz und Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen in Bezug auf Sprengstoffbedrohungen.
Training:
Individuelle Workshops und Webinare für Diensthundeführer und Sicherheitspersonal.
Simulation von Sprengstoffdetektionsübungen zur Vorbereitung und Schulung von Einsatzteams.
Produktberatung und -bewertung:
Empfehlung und Bewertung von Ausrüstungen und Technologien im Bereich Sprengstoffdetektion.Tests und Bewertungen von Produkten und Geräten im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und Effizienz.
Audits:
Durchführung von Sicherheitsaudits in Organisationen und an Orten mit hohem Risiko.
Überprüfung der Einhaltung von Standards und Best Practices im Bereich Sprengstoffdetektion.
Bildungs- und Informationsdienstleistungen:
+Vorträge: Gelegenheiten für mein Publikum, tief in ein spezifisches Thema oder eine Fragestellung einzutauchen und von meinem umfangreichen Fachwissen zu profitieren.
+Lesungen: Vorstellungen und Diskussionen meiner eigenen schriftlichen Arbeiten.
+Referate: Kürzere, thematisch fokussierte Präsentationen, die häufig bei Konferenzen, Workshops oder Seminaren angeboten werden.
+Workshops und Schulungen: Hands-on-Veranstaltungen, bei denen Teilnehmer spezifische Fähigkeiten erlernen oder ihr Wissen in einem bestimmten Bereich vertiefen können.
Podiumsdiskussionen und Rundtischgespräche: Moderation oder Teilnahme an Diskussionen zu aktuellen Themen im Bereich Sprengstoffdetektion, Diensthundausbildung oder Sicherheitsprotokolle.
+Webinare: Online-Seminare oder Schulungen.
Wenn das Deine Fragen sind, dann nehme gerne Kontakt mit mir auf.
Du kannst Dich im Diensthundbereich nur weiterbilden, wenn Du Mentoren hast, die die Anforderungen im Diensthundwesen genau kennen und selbst in diesem behördichen System gearbeitet haben.
Interessierten Diensthundführern oder diejenigen, die es werden möchten, bekommen bei mir ein fundiertes Fachwissen und einen vollständigen Einblick in das Diensthundwesen.
Bewährte Ausbildungskonzepte werden in meiner Arbeit mit Diensthunden mit wissenschaftlichen Forschungen kombiniert, verändert und angepasst, um die bestmögliche machbare und nachhaltige Ausbildung von zuverlässigen Diensthunden zu garantieren.
Karl-Heinz Klöpper - DOGINARE











